Einführung: In wenigen Tagen zum eigenen Einzelunternehmen Der einstieg in die selbstständigkeit war in Deutschland noch nie so unkompliziert wie heute. Rund 82 % aller Neugründungen in Deutschland sind Einzelunternehmer, und das aus gutem Grund. Die gründung eines einzelunternehmens erfordert weder ein mindestkapital noch komplexe Gründungsverträge. Wer eine geschäftsidee hat, kann in der Regel innerhalb […]
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Der einstieg in die selbstständigkeit war in Deutschland noch nie so unkompliziert wie heute. Rund 82 % aller Neugründungen in Deutschland sind Einzelunternehmer, und das aus gutem Grund. Die gründung eines einzelunternehmens erfordert weder ein mindestkapital noch komplexe Gründungsverträge. Wer eine geschäftsidee hat, kann in der Regel innerhalb weniger Tage loslegen.
Wie funktioniert das konkret? Der Gründungsprozess eines Einzelunternehmens umfasst sechs schritte, lässt sich aber auf vier Kernpunkte herunterbrechen:
Geschäftsidee entwickeln und Planung abschließen
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchführen (oder bei Freiberuflern: Anzeige beim Finanzamt)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das finanzamt übermitteln
Start der tätigkeit
Die gründung eines Einzelunternehmens dauert in der Regel weniger als eine Woche. Dabei gilt allerdings: Einzelunternehmer haften unbeschränkt mit ihrem privatvermögen. Dieser Artikel deckt alles ab, was Sie wissen müssen, von der rechtsform über die Varianten (Kleingewerbe, eingetragene kaufleute, freiberufler) bis hin zu steuern, kosten und einer praxis-checkliste für den rechtssicheren start.
Ein einzelunternehmen ist keine eigene rechtsform, sondern eine Organisationsform. Eine einzelperson betreibt ein unternehmen auf eigene rechnung, eine juristische person mit eigener rechtspersönlichkeit entsteht dabei nicht. Der inhaber und das unternehmen sind rechtlich identisch, was direkte Auswirkungen auf haftung, steuern und den Außenauftritt hat.
Die Abgrenzung zu anderen unternehmensformen ist wichtig:
Personengesellschaften (GbR, OHG): Hier gibt es mindestens zwei gesellschafter, beim einzelunternehmen agiert eine person allein.
Ein personen kapitalgesellschaften (ein personen gmbh, ein personen ug, ein personen ag): Diese sind juristische Personen mit eigener rechtspersönlichkeit und Haftungsbeschränkung, grundlegend verschieden vom einzelunternehmen.
Typische Erscheinungsformen des Einzelunternehmens sind kleingewerbetreibende (z. B. ein kleiner Onlinehändler), eingetragene kaufleute mit dem Rechtsformzusatz „e. K.“ (z. B. ein größerer Handelsvertreter) und freiberufler (z. B. ein Fotograf, Steuerberater oder Architekt).
Die merkmale eines Einzelunternehmens lassen sich in vier Punkten zusammenfassen:
Alleinige Inhaberschaft: Es gibt keine gesellschafter, keine Organe wie Vorstand oder Aufsichtsrat und keine Gesellschafterversammlungen. Alle Entscheidungen liegen beim unternehmer.
Volle Entscheidungsfreiheit: Einzelunternehmer haben volle Entscheidungsfreiheit über ihr Geschäft, von der Preisgestaltung bis zur strategischen Ausrichtung.
Unbeschränkte Haftung: Es gibt keine gesetzliche Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Einzelunternehmer haften unbeschränkt mit ihrem privatvermögen, etwa für Darlehen, Leasingverträge oder Lieferantenrechnungen.
Einfache Organisation: Keine gründungsformalitäten wie bei Kapitalgesellschaften. Die gründung erfolgt formal durch die tatsächliche Aufnahme der gewerblichen tätigkeit oder freiberuflichen tätigkeit.
Ein einzelunternehmen zu gründen bietet sich vor allem dann an, wenn das risiko überschaubar bleibt und der Kapitalbedarf gering ist. Typische Szenarien:
Nebenberufliche selbstständigkeit neben einer Festanstellung
einstieg als Freelancer in IT, Design oder Beratung
Kleiner Online-Shop mit überschaubarem Lager
Handwerksdienstleistungen, Coaching oder Nachhilfe
Kreativwirtschaft: Fotografie, Texterstellung, Illustration
Je nach branche variieren die Anforderungen, doch der großteil dieser Gründungsszenarien kommt mit wenig startkapital und geringen laufenden kosten aus.
Wenn allerdings hohe Investitionen nötig sind, viele Mitarbeiter geplant werden oder erhebliche Haftungsrisiken bestehen, sollten haftungsbeschränkte form wie UG oder GmbH in Betracht gezogen werden.

Das einzelunternehmen kann in verschiedenen Ausprägungen auftreten, jede mit eigener Rechtslage, eigenen Eintragungspflichten und unterschiedlichen Buchführungsanforderungen. Die drei Hauptvarianten sind:
Kleingewerbetreibende
Eingetragene Kaufleute (im handelsregister eingetragen)
Freiberufler
Die Einordnung bestimmt unter anderem, ob eine eintragung ins handelsregister erforderlich ist, welche Gewinnermittlungsart gilt und welche pflichten bei der Buchführung bestehen. Im Abschnitt zur Abgrenzung weiter unten folgt zusätzlich der Vergleich mit ein personen kapitalgesellschaften.
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn eine gewerbliche tätigkeit ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb ausgeübt wird. Kleingewerbetreibende müssen sich nicht ins handelsregister eintragen lassen und unterliegen dem BGB statt den strengen HGB-Vorschriften.
Konkrete Beispiele: eine mobile Friseurin, ein kleiner Etsy-Shop, ein Hausmeisterservice mit geringem Jahresumsatz.
Die vorteile liegen auf der Hand:
Einfache Buchführung per einnahmen überschuss rechnung (EÜR)
Kein Zwang zu einer Firma im handelsrechtlichen Sinne
Keine doppelte Buchführung
Niedrigere laufende kosten und weniger bürokratischer aufwand
Eingetragene Kaufleute sind Einzelunternehmer, deren unternehmen im handelsregister eingetragen ist. Sie führen den rechtsformzusatz „e. K.“, „e. Kfm.“ oder „e. Kfr.“ im namen.
Man unterscheidet dabei:
Ist-Kaufmann: Wer nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führt, ist zur eintragung ins handelsregister verpflichtet.
Kann-Kaufmann: Wer die Schwelle noch nicht erreicht, kann sich freiwillig eintragen lassen.
Typische Indikatoren für die Pflicht: sechsstellige Jahresumsätze, mehrere Beschäftigte, feste Geschäftsräume und eine aufwendige Buchführung.
Die Folgen des Eintrags: firmarechtliche Privilegien und höheres Ansehen bei Banken und Geschäftspartnern, aber auch die pflicht zur doppelten Buchführung und strengere Publizitätsvorschriften.
Freiberufliche Tätigkeiten sind in § 18 EStG definiert und umfassen Katalogberufe wie Ärztinnen, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalistinnen und Designer sowie katalogähnliche Berufe.
Der entscheidende Unterschied: Freiberufler benötigen keine gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer. Sie zeigen ihre tätigkeit direkt beim finanzamt an und werden dort als Selbstständige erfasst.
Je nach Beruf bestehen darüber hinaus Kammerpflichten, etwa bei der Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer oder Architektenkammer, sowie berufsrechtliche voraussetzungen wie Approbation oder Zulassung.
Die Abgrenzung ist klar: Eine ein personen gmbh, ein personen ug oder ein personen ag ist jeweils eine Kapitalgesellschaft mit eigener rechtspersönlichkeit. Sie ist dem einzelunternehmen nicht zuzurechnen.
|
Merkmal |
Einzelunternehmen |
Ein-Personen-Kapitalgesellschaft |
|---|---|---|
|
Rechtspersönlichkeit |
Keine |
Eigene juristische person |
|
Haftung |
Unbeschränkt mit privatvermögen |
Grundsätzlich nur mit Gesellschaftsvermögen |
|
Mindestkapital |
Keines |
z. B. 25.000 € bei GmbH |
|
Gründungsaufwand |
Minimal |
Notarieller Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintragung |
Die GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 € bei der gründung. Das einzelunternehmen kann dagegen ohne mindestkapital gegründet werden. Viele gründer starten daher zunächst als einzelunternehmer und wandeln bei wachsendem risiko später in eine haftungsbeschränkte Gesellschaft um.
Bevor die eigentliche anmeldung erfolgt, müssen einige voraussetzungen erfüllt sein:
Persönliche Voraussetzungen: Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts. Nicht-EU-Bürger brauchen eine passende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Finanzielle Voraussetzungen: Einzelunternehmen haben keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalanforderung. Dennoch sollte ausreichend startkapital für Anlaufkosten und Lebenshaltung vorhanden sein.
Erlaubnispflichten: Für bestimmte Tätigkeiten sind behördliche Erlaubnisse erforderlich, etwa eine Gaststättenerlaubnis, eine Bewachungserlaubnis oder der Eintrag in die Handwerksrolle.
Berufsrechtliche Nachweise: Manche Berufsgruppen benötigen zusätzliche Qualifikationsnachweise wie einen Meisterbrief oder eine Approbation.
Der Gründungsprozess eines Einzelunternehmens umfasst sechs schritte:
Geschäftsidee und businessplan entwickeln
Passende Variante wählen (Kleingewerbe, e. K. oder freiberufler)
Firmennamen und Außenauftritt festlegen
Gewerbeanmeldung beim gewerbeamt oder anmeldung beim finanzamt
Fragebogen zur steuerlichen erfassung ausfüllen
Ggf. eintragung ins handelsregister, dann start der tätigkeit
Je nach Behördenlaufzeiten kann der gesamte Ablauf oft in weniger als zwei Wochen abgeschlossen werden. Die Einrichtung eines Geschäftskontos wird empfohlen, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen. Parallel sollten Buchhaltungssoftware und Basisversicherungen eingeplant werden.

Auch beim einzelunternehmen ist ein einfacher businessplan sinnvoll. Er hilft, die eigene geschäftsidee zu schärfen und gedanken zu Markt, Zielgruppe und Finanzen zu ordnen.
Typische Inhalte:
Angebotsbeschreibung und Zielgruppe
Marktanalyse und Wettbewerbsumfeld
Preiskalkulation und Umsatzprognose
Liquiditätsplanung für die ersten 12, 24 Monate
Besonders bei Bankfinanzierungen oder Förderkrediten (z. B. KfW, Landesprogramme) ist ein businessplan oft Pflicht. Aber selbst bei kleinen Vorhaben hilft zumindest eine einfache Rentabilitätsvorschau, um sicherzustellen, dass die privaten Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.
Im zweiten Schritt prüfen gründer, ob ihre tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Die Einordnung hängt davon ab, ob die tätigkeit zu den Katalogberufen nach § 18 EStG zählt, im Zweifelsfall entscheidet das finanzamt.
Kleingewerbe ist sinnvoll bei geringem Umfang ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb.
Eingetragene kaufleute kommen in Betracht, wenn ein größerer, kaufmännisch organisierter Betrieb geplant ist.
Bei Grenzfällen, etwa bei hohem Wachstumskurs oder vielen geplanten Beschäftigten, lohnt sich frühzeitig eine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Die rechtsform kann bei Bedarf später geändert oder das unternehmen in eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft überführt werden.
Die Regeln für den namen hängen von der Variante ab:
Nicht eingetragene Einzelunternehmen: Der vollständige Name des Inhabers muss verwendet werden, ergänzt um einen optionalen Zusatz (z. B. „Anna Müller, IT-Service“).
Eingetragene Kaufleute: Freie Firmenwahl, aber mit dem rechtsformzusatz „e. K.“ und ohne irreführende Angaben.
Wichtig: Ein Zusatz wie „GmbH“ ist ohne tatsächliche Kapitalgesellschaft unzulässig und irreführend. Vor der Festlegung empfiehlt sich ein Check auf Verwechslungsgefahren, markenrechtliche Konflikte und Domainverfügbarkeit.
Beispiel: „Meyer Handelsvertretung e. K.“ ist zulässig. „Meyer International GmbH“ ohne Kapitalgesellschaft wäre problematisch.
Gewerbetreibende müssen ihr gewerbe beim zuständigen gewerbeamt anmelden. Der Ablauf:
Gang zum gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde
Mitbringen: Personalausweis, ggf. Genehmigungen oder Nachweise
Ausfüllen des Anmeldeformulars
Die gewerbeanmeldung kostet zwischen 20 und 60 Euro. Die gewerbliche tätigkeit sollte erst nach erfolgter anmeldung aufgenommen werden, um Bußgelder zu vermeiden.
Für freiberufler gilt: Direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen finanzamt, formlose anmeldung der tätigkeit, eine gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.
Nach der gewerbeanmeldung wird das finanzamt automatisch informiert. Einzelunternehmer müssen sich beim Finanzamt registrieren und erhalten innerhalb von ein bis drei Wochen den fragebogen zur steuerlichen erfassung.
Seit 2021 muss dieser elektronisch über ELSTER ausgefüllt werden, in der Regel innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme. Die wichtigsten Angaben:
Beschreibung der tätigkeit
Erwartete Jahresumsätze und Gewinne
Wahl der Besteuerungsart (Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung)
Bankverbindung und Gewinnermittlungsart (EÜR vs. Bilanz)
Nach Bearbeitung vergibt das finanzamt die steuernummer. Fehler bei der Umsatzschätzung oder der Wahl der Kleinunternehmerregelung können später zu Steuernachzahlungen führen, bei Unsicherheit lohnt sich professionelle Beratung.
Die eintragung ins handelsregister läuft wie folgt ab:
Notarielle Beglaubigung der Anmeldung
Einreichung beim zuständigen Registergericht
Veröffentlichung im handelsregister
Die kosten für Notar und Registergericht liegen in der Praxis bei etwa 200, 400 €. Die Rechtsfolgen sind weitreichend: Kaufmannseigenschaft, pflicht zur doppelten Buchführung, Firmenrecht und Publizitätspflichten.
Eine freiwillige Eintragung sollte nur dann erfolgen, wenn dies aus Image- oder Finanzierungssicht, etwa für Bankgespräche, wirklich Mehrwert bietet.
Einzelunternehmer müssen typischerweise drei Steuerarten im Blick behalten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und, bei gewerblicher tätigkeit, Gewerbesteuer. Alle Gewinne fließen in die persönliche Einkommensteuererklärung ein. Freiberufler zahlen zwar Einkommen- und Umsatzsteuer, aber keine Gewerbesteuer.
Einzelunternehmer zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) wird in der Anlage G (gewerblich) oder Anlage S (freiberuflich) der Einkommensteuererklärung erklärt.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende, Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Das finanzamt kann Vorauszahlungen festsetzen, sobald Gewinne eine gewisse Höhe erreichen. Private Entnahmen sind kein steuerpflichtiges Gehalt, sondern lediglich eine Gewinnverwendung.
Grundsätzlich gilt: Umsatzsteuer fällt ab dem ersten Euro Umsatz an. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % auf bestimmte Leistungen.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bietet eine möglichkeit zur Vereinfachung. Die aktuellen Umsatzgrenzen seit 2025:
Vorjahresumsatz: höchstens 25.000 € netto
Laufender Jahresumsatz: höchstens 100.000 € netto
Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuerpflicht, es muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden. Allerdings entfällt damit auch der Vorsteuerabzug, was bei größeren Investitionen nachteilig sein kann. Die Entscheidung wird spätestens im fragebogen zur steuerlichen erfassung getroffen und ist für mindestens fünf Jahre bindend.
Gewerbesteuer gilt ab einem Gewinn von 24.500 € jährlich, bis dahin greift der Freibetrag für Einzelunternehmer. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Übersteigt der Gewinn den Freibetrag, wird die Steuer mit einer Messzahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde berechnet. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Gewinn von 50.000 € in einer Großstadt mit 400 % Hebesatz ergibt sich eine Gewerbesteuer von ca. 3.570 €. Ein Teil davon wird auf die Einkommensteuer angerechnet, was die effektive Belastung reduziert.
Einzelunternehmer müssen eine einnahmen überschuss rechnung führen. Für die meisten reicht zu Beginn die einnahmen überschuss rechnung eür als Gewinnermittlung völlig aus.
Eine pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung entsteht erst ab bestimmten Schwellen: Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 € pro Jahr. Eingetragene kaufleute sind generell zur Bilanzierung verpflichtet, während kleingewerbetreibende und viele freiberufler mit der EÜR auskommen.
Praxistipp: Nutzen Sie von Beginn an eine moderne Buchhaltungssoftware mit GoBD-konformer digitaler Belegablage. Eine saubere Organisation spart später erheblichen aufwand.
Mit der gründung eines Einzelunternehmens müssen Krankenversicherung, Rentenversicherung und ggf. Arbeitslosenversicherung neu bewertet werden. Grundsätzlich besteht Krankenversicherungspflicht, die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung hängt vom Einkommen und der beruflichen Situation ab.
Bestimmte Berufsgruppen (z. B. selbstständige Lehrer, Pflegepersonen, künstlerisch Tätige) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Das Thema Scheinselbstständigkeit verdient besondere Aufmerksamkeit: Wer dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeitet, in dessen Betriebsorganisation eingegliedert ist und feste Arbeitszeiten hat, läuft Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Die Folge: Beitragspflicht zur Sozialversicherung mit erheblichen Nachzahlungen.
Bei gewerblicher tätigkeit mit Angestellten ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.
Die gründung eines einzelunternehmens ist einfach und schnell, und die laufenden kosten für Einzelunternehmen sind gering. Hier eine Übersicht der typischen kosten:
|
Kostenart |
Betrag |
|---|---|
|
Gewerbeanmeldung |
20, 60 € |
|
Handelsregistereintrag (e. K.) |
200, 400 € inkl. Notar |
|
Steuerberatungskosten |
100, 500 € |
|
Geschäftskonto |
0, 50 € pro Monat |
|
Versicherungen |
Variiert je nach Bedarf |
|
Buchhaltungssoftware |
Ab ca. 10 € pro Monat |
Die Gesamtkosten für die gründung hängen vom Geschäftsmodell ab. Notwendige Versicherungen variieren je nach Bedarf und Branche. Die Eröffnung eines Geschäftskontos kostet 0 bis 50 € pro Monat.
Als Faustregel gilt: Planen Sie ein startkapital, das mindestens die privaten Lebenshaltungskosten für drei bis sechs Monate plus betriebliche Anlaufkosten abdeckt. Finanzierungsquellen können Eigenkapital, Mikrokredite, Förderdarlehen (z. B. KfW), ein kredit oder private Darlehen sein.
|
Vorteile |
Nachteile |
|---|---|
|
Einfache, schnelle gründung |
Unbeschränkte haftung mit privatvermögen |
|
Kein mindestkapital nötig |
Begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten |
|
Volle kontrolle und Entscheidungsfreiheit |
Hohe Abhängigkeit von der person des Inhabers |
|
Geringe laufende Formalitäten |
Kein Ausgeben von Anteilen für Investoren möglich |
|
Flexible Entscheidungswege |
Skalierung bringt mehr Regulierung |
Die nachteile wiegen besonders dann schwer, wenn das unternehmen wächst und die Haftungsrisiken steigen. In solchen Fällen bietet sich eine Umwandlung in eine haftungsbeschränkte rechtsform wie UG oder GmbH an. Vor der endgültigen Entscheidung empfiehlt sich eine einfache Risikoanalyse unter Berücksichtigung von Branche, Investitionsvolumen und Haftungsszenarien.

Gewerbliche Einzelunternehmer sind in der Regel Pflichtmitglieder in der industrie und handelskammer ihk oder der Handwerkskammer (HWK). Einzelunternehmen müssen häufig Mitglied in der industrie und handelskammer oder Handwerkskammer werden, unabhängig von ihrer Größe.
Gute Nachricht für existenzgründungen: In den ersten Jahren werden häufig Beitragsbefreiungen oder -minderungen angeboten. Freiberufler gehören meist anderen Kammern an (z. B. Architekten- oder Steuerberaterkammer) oder kommen ganz ohne Kammerpflicht aus.
Der Nutzen der Kammern sollte nicht unterschätzt werden: Beratungsangebote, Gründungsseminare, Netzwerkveranstaltungen und rechtliche informationen können gerade am Anfang wertvolle Unterstützung bieten.
Hier die wichtigsten To-dos in chronologischer Reihenfolge:
☐ Geschäftsidee entwickeln und einfachen businessplan erstellen
☐ Rechtsformcheck: freiberuflich oder gewerblich? Kleingewerbe oder e. K.?
☐ Ggf. Genehmigungen und Qualifikationsnachweise einholen
☐ gewerbeanmeldung beim gewerbeamt oder anmeldung beim finanzamt (freiberufler)
☐ Fragebogen zur steuerlichen erfassung über ELSTER ausfüllen
☐ steuernummer erhalten
☐ Geschäftskonto eröffnen
☐ Buchhaltungssoftware einrichten
☐ Basisversicherungen abschließen (Betriebshaftpflicht, ggf. Berufshaftpflicht)
☐ Bei IHK/HWK oder zuständiger Kammer anmelden
☐ Berufsgenossenschaft prüfen
☐ Ggf. eintragung ins handelsregister veranlassen
Dokumente, die von Beginn an bereitliegen sollten:
Personalausweis oder Reisepass
Ggf. Genehmigungen, Konzessionen, Meisterbrief
Mietvertrag für Geschäftsräume (falls vorhanden)
Qualifikationsnachweise
Notieren Sie sich alle Fristen im Kalender: Abgabefrist des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung (ca. ein Monat nach Tätigkeitsaufnahme), Steuererklärungsfristen und Gewerbesteuererklärung.
Mit guter Vorbereitung, einem realistischen Finanzplan und den richtigen fragen an Steuerberater oder Gründungsberater kann die unternehmensgründung als einzelunternehmer innerhalb weniger Tage umgesetzt werden. Der erste Schritt in die selbstständigkeit muss nicht kompliziert sein, er muss nur gut geplant sein.
Dieser Artikel wurde mit Blogie erstellt.
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