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Scheinselbständigkeit - Kriterien, Risiken und wie man sie vermeidet

  • Vor 2 Wochen veröffentlicht

Scheinselbständigkeit kann Freelancer und Auftraggeber teuer zu stehen kommen. Wir erklären, woran das Finanzamt sie erkennt, welche Strafen drohen und wie man sich absichert.

Inhaltsverzeichnis

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Wer als Freelancer arbeitet oder regelmäßig Selbständige beauftragt, sollte den Begriff Scheinselbständigkeit kennen. Denn das Risiko ist real, und die Konsequenzen können empfindlich sein. Das Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung prüfen immer häufiger, ob eine angeblich freiberufliche Tätigkeit in Wirklichkeit einem regulären Arbeitsverhältnis entspricht. Wer hier auf der falschen Seite landet, zahlt drauf.

Was bedeutet Scheinselbständigkeit überhaupt?

Von Scheinselbständigkeit spricht man, wenn jemand formal als Selbständiger oder Freelancer tätig ist, in der Praxis aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eines Auftraggebers eingebunden ist. Die Selbständigkeit ist in diesem Fall nur auf dem Papier vorhanden. Tatsächlich fehlen die wesentlichen Merkmale echter unternehmerischer Freiheit: kein eigenes wirtschaftliches Risiko, keine freie Zeiteinteilung, keine eigenen Kunden außer einem einzigen Auftraggeber.

Das Problem dabei ist nicht nur rechtlicher Natur. Wenn Sozialversicherungsbehörden oder das Finanzamt eine Scheinselbständigkeit feststellen, werden rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, und zwar für bis zu vier Jahre. In der Regel trägt der Auftraggeber den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, weil er der Zahlungspflichtige ist. Das kann schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen.

Die wichtigsten Kriterien im Überblick

Es gibt keinen einzelnen Faktor, der alleine über Scheinselbständigkeit entscheidet. Stattdessen wird immer das Gesamtbild bewertet. Die Deutsche Rentenversicherung, die für das sogenannte Statusfeststellungsverfahren zuständig ist, achtet dabei auf mehrere Punkte.

Ein zentrales Indiz ist die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers. Wer feste Arbeitszeiten hat, einen festen Arbeitsplatz beim Auftraggeber nutzt, dessen Weisungen folgt und an betrieblichen Abläufen teilnimmt, verhält sich wie ein Arbeitnehmer. Hinzu kommt die Frage, ob der Freelancer eigenes Kapital riskiert, also etwa eigene Arbeitsmittel besitzt, eigene Betriebsausgaben hat und im Falle eines Auftragsverlusts wirtschaftlich leer ausgeht.

Ein weiteres starkes Indiz ist die Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber. Wer mehr als fünf Sechstel seines Einkommens von einem einzigen Kunden bezieht, läuft in Deutschland nach Paragraph 7 SGB IV schnell in die Scheinselbständigkeitsfalle. Das bedeutet nicht, dass mehrere Auftraggeber automatisch für Sicherheit sorgen. Es kommt auf das Gesamtbild an.

Woran erkennt das Finanzamt eine Scheinselbständigkeit?

Die Prüfung erfolgt meist anlassbezogen, etwa bei einer Betriebsprüfung beim Auftraggeber, bei der Steuererklärung des Freelancers oder wenn jemand nach Ende der Zusammenarbeit Arbeitslosengeld beantragt. Letzteres passiert häufiger als gedacht: Sobald die Agentur für Arbeit ein Beschäftigungsverhältnis vermutet, informiert sie die Deutsche Rentenversicherung, die dann ein Statusfeststellungsverfahren einleiten kann.

Im Verfahren werden alle Umstände der Zusammenarbeit beleuchtet: Vertragsgestaltung, tatsächliche Arbeitspraxis, Rechnungsstellung, Auftreten nach außen und vieles mehr. Dabei gilt: Was im Vertrag steht, ist weniger relevant als das, was in der Praxis gelebt wird. Ein Vertrag, der Weisungsfreiheit zusagt, hilft nichts, wenn der Freelancer täglich auf Anweisung des Auftraggebers arbeitet.

Welche Konsequenzen drohen?

Für den Auftraggeber sind die Folgen in der Regel gravierender als für den Freelancer selbst. Der Auftraggeber muss die nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge zahlen, häufig für mehrere Jahre rückwirkend. Hinzu kommen mögliche Bußgelder und in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Konsequenzen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen nach Paragraph 266a StGB.

Für den Freelancer bedeutet eine festgestellte Scheinselbständigkeit, dass er rückwirkend als Arbeitnehmer eingestuft wird. Das kann Ansprüche auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz auslösen, je nach Dauer der Zusammenarbeit. Gleichzeitig müssen zu Unrecht abgesetzte Betriebsausgaben unter Umständen rückwirkend versteuert werden.

Das Statusfeststellungsverfahren als Absicherung

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann vor Beginn einer Zusammenarbeit ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Dabei wird vorab geprüft, ob das geplante Auftragsverhältnis als Beschäftigung oder als selbständige Tätigkeit einzustufen ist. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate, bietet aber Rechtssicherheit für beide Seiten.

Gerade bei längerfristigen Projekten oder intensiver Zusammenarbeit ist dieses Verfahren eine ernsthafte Option. Es ist zwar kein Freifahrtschein für alle Zukunft, denn ändert sich die Zusammenarbeit grundlegend, kann sich auch die Einschätzung ändern. Aber es schützt vor rückwirkenden Nachforderungen, solange die Verhältnisse so bleiben wie beim Antrag beschrieben.

Wie Freelancer und Auftraggeber sich schützen können

Praktisch gibt es einige klare Maßnahmen, die das Risiko deutlich senken. Freelancer sollten darauf achten, mehrere Auftraggeber gleichzeitig zu betreuen, eigene Arbeitsmittel zu nutzen, Rechnungen auf eigene Rechnung zu stellen und keine festen Arbeitszeiten zu akzeptieren. Wer im Home-Office arbeitet, eigene Software und Hardware nutzt und selbst entscheidet, wann und wie er eine Aufgabe erledigt, steht auf der sicheren Seite.

Auftraggeber sollten Verträge sorgfältig formulieren, auf Weisungsrechte verzichten, keine festen Arbeitszeiten vorschreiben und Freelancern erlauben, auch für andere Kunden tätig zu sein. Ein guter Hinweis: Wenn ein Freelancer intern nicht von einem Mitarbeiter zu unterscheiden ist, ist die Situation kritisch.

Wer sich in diesem Bereich breiter informieren möchte, findet auf firmenbild.com auch einen Überblick über das Insolvenzverfahren für Firmen sowie weiterführende Informationen rund um das Thema Sicherheit im Arbeitsleben, die für Unternehmer und Selbständige gleichermaßen relevant sind.

Fazit

Scheinselbständigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Freelancer arbeitet oder Freelancer beschäftigt, sollte die Kriterien kennen und die eigene Situation regelmäßig hinterfragen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vertragsgestaltung, echten unternehmerischen Strukturen und im Zweifel einem Statusfeststellungsverfahren lässt sich das Risiko gut beherrschbar halten. Wer früh handelt, spart sich später teure Nachforderungen und langwierige Verfahren.

Bildquelle: Faizur Rehman / Unsplash

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