Phishing-Angriffe gehören längst zu den größten Risiken im digitalen Alltag – und ihre Bedeutung nimmt weiter zu. Was früher oft durch schlecht gemachte E-Mails erkennbar war, ist heute deutlich schwerer zu durchschauen. Täuschend echte Websites, professionell gestaltete Nachrichten und gezielte Angriffe auf einzelne Personen sorgen dafür, dass selbst vorsichtige Nutzer betroffen sein können. Besonders im Bereich Online-Banking entstehen dadurch erhebliche Risiken, die nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich komplex sind. Hinzu kommt, dass Angriffe zunehmend personalisiert erfolgen und sich an konkrete Lebenssituationen anpassen, wodurch die Täuschung noch glaubwürdiger wirkt.
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Für viele Verbraucher stellt sich dabei die Frage, wie sie sich effektiv schützen können und welche Rechte sie im Ernstfall haben. Denn wenn es zu einem Schaden kommt, ist die Situation oft unklar: Banken prüfen genau, ob Kunden möglicherweise fahrlässig gehandelt haben, während Betroffene häufig davon ausgehen, Opfer eines professionellen Betrugs geworden zu sein. Gerade diese Abgrenzung ist entscheidend, denn sie beeinflusst maßgeblich, ob eine Erstattung erfolgt oder nicht. Gleichzeitig fehlt es vielen Betroffenen an Orientierung, welche Schritte unmittelbar eingeleitet werden sollten – etwa die schnelle Kontaktaufnahme mit der Bank, die Sicherung von Beweisen oder die rechtliche Einordnung des Vorfalls.
Zusätzlich verstärkt die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs die Komplexität. Immer mehr Prozesse laufen automatisiert ab, während gleichzeitig die Verantwortung der Nutzer wächst, Sicherheitsmechanismen korrekt zu nutzen. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen technischer Entwicklung und individueller Sorgfaltspflicht, das im Ernstfall häufig zu Unsicherheiten führt.
Weiterhin entwickeln sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter. Neue EU-Richtlinien und Anpassungen im Zahlungsverkehr sollen den Schutz von Bankkunden stärken, bringen jedoch gleichzeitig neue Regelungen und Anforderungen mit sich. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, erkennt schnell, dass technisches Verständnis allein nicht ausreicht – auch rechtliche Aspekte spielen eine zentrale Rolle. Michel de Araujo Kurth unterstützt Mandanten dabei, komplexe Sachverhalte im Bank-, Finanz- und Kreditrecht verständlich einzuordnen und geeignete Schritte abzuleiten.
Gerade im Kontext aktueller Entwicklungen gewinnt die Einordnung konkreter Einzelfälle an Bedeutung. Themen wie die Bewertung von Nutzerverhalten, die Nachweispflicht gegenüber Banken oder die richtige Kommunikation im Schadensfall sind für Betroffene oft schwer zu überblicken. Ergänzend kann ein Anwalt für Bankrecht dabei unterstützen, die eigene Situation rechtlich fundiert zu bewerten und die nächsten Schritte gezielt zu planen.
Welche Risiken Phishing heute mit sich bringt, wie sich die Methoden der Täter in den letzten Jahren verändert haben und warum selbst vorsichtige Nutzer zunehmend betroffen sind, ist für viele Verbraucher nicht leicht zu durchschauen. Ebenso stellt sich im Ernstfall die Frage, wie Betroffene richtig reagieren, welche Schritte unmittelbar notwendig sind und welche Rechte gegenüber Banken bestehen. Auch die kommenden regulatorischen Entwicklungen, etwa durch neue EU-Vorgaben, sorgen für zusätzliche Unsicherheit und werfen neue Fragen auf.
Über diese Entwicklungen, typische Fallkonstellationen und die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Betroffene hat firmenbild.com mit Michel de Araujo Kurth gesprochen.
firmenbild.com: Herr de Araujo Kurth, wie hat sich Phishing in den letzten Jahren verändert?
Michel de Araujo Kurth: Die Muster bei Phishing sind durch die neuen technischen Möglichkeiten sehr viel anspruchsvoller geworden und für ein ungeschultes Auge kaum mehr erkennbar. Dies macht das Phishing so gefährlich. In Kombination mit Echtzeitüberweisungen und Krypto-Wallets kann in kürzester Zeit ein (sehr) großer Schaden für die Betroffenen entstehen. Beispiele für solche Vorgehensweisen sind etwa das “Quishing”, bei dem manipulierte QR-Codes benutzt werden, um sensible Daten des Opfers auf gefälschten Webseiten abzugreifen. Aber auch durch den Einsatz von “Deepfakes” und “Vishing” gelingt es den Tätern, authentisch wirkende Anrufe vorzutäuschen, um sensible Transaktionen oder Zahlungsfreigaben zu erschleichen. In Kombination mit “Spoofing”, einer Form des digitalen Identitätsdiebstahls, bei der sich Betrüger in der Kommunikation als vertrauenswürdige Personen, Unternehmen oder technische Systeme tarnen, können die Betroffenen die wahren Begebenheiten nur selten, wenn überhaupt, einschätzen.
firmenbild.com: Was können Betroffene tun, wenn die Bank eine Erstattung ablehnt?
Michel de Araujo Kurth: Hier bietet sich eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten an. Zunächst ist es wichtig, dass schriftlich Widerspruch mit entsprechender Frist gegen die Ablehnung der Bank eingelegt wird. Darüber hinaus sollte – meist gegen Unbekannt – Strafanzeige erstattet werden, damit der Schadensfall durch die Ermittlungsbehörden hinreichend ermittelt wird und es im günstigsten Fall zu einer Rückerstattung kommt. Auch ein Schlichtungsverfahren kommt in Betracht, welches kostenlos ist und die Verjährung der Ansprüche hemmt. Auch kann es von Vorteil sein, dass – sollte eine entsprechende Versicherung abgeschlossen worden sein – eben jene einzuschalten.
firmenbild.com: Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor – und wann nicht?
Michel de Araujo Kurth: Bei Phishing-Fällen ist dies der zentrale Streitpunkt. Der BGH hat in jüngerer Zeit die Grenze sehr gut ziehen können. Grobe Fahrlässigkeit liegt etwa vor bei der Weitergabe von TANs am Telefon, beim Ignorieren von Warnhinweisen in der Banking-App oder auf der Webseite oder bei der Weitergabe von Kreditkartendaten, etwa auf Kleinanzeigen.de. Grobe Fahrlässigkeit ist oftmals zu verneinen bei perfekt gefälschten Webseiten, die keinen Zweifel zulassen oder bei Schock-Anrufen, bei denen der Betroffene massiv unter Druck gesetzt wird.
firmenbild.com: Welche typischen Fehler machen Betroffene nach einem Phishing-Angriff?
Michel de Araujo Kurth: Hier zeichnet sich ein vielfältiges Bild ab. Es gibt Betroffene, die nach Erkennen des Angriffs aus Scham schlichtweg untätig bleiben. Das aber ist ein gravierender Fehler, denn dieses Verhalten begründet auch grobe Fahrlässigkeit mit der Folge, dass der Rückzahlungsanspruch gegen die Bank entsprechend gekürzt wird oder gar ausgeschlossen ist. Weitere typische Fehler sind das Unterlassen der Bankbenachrichtigung, das Nichtsichern von etwaigen Beweisen oder gar die Weiterverwendung kompromittierter Zugangsdaten. Auch das Ignorieren von Warnsignalen der kontoführenden Bank und die fehlende Strafanzeige stellen weit verbreitete Fehler dar.
firmenbild.com: Was ändert sich durch PSD3 für Verbraucher?
Michel de Araujo Kurth: Die PSD3 wird voraussichtlich Mitte diesen Sommers verabschiedet und 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Allgemein zeichnet sich ein verbesserter Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr ab: Zum Beispiel bei einem Betrug mittels Social Engineering und/oder Spoofing haftet der Verbraucher heute oft noch selbst, weil er die Zahlung an den Täter letztlich selbst autorisiert hat. Neu ist, dass die Bank jetzt eine Gefährdungshaftung trifft. Das bedeutet zwar nicht, dass diese in solchen Konstellationen automatisch und voll haftet. Der praktische Mehrwert liegt primär in der Ausweitung auf autorisierte Zahlungen (CEO-Fraud oder Vishing mit App-Freigabe), aber nur für Verbraucher, die nicht grob fahrlässig handeln und sofort Anzeige erstatten. Die Bank soll außerdem haften, wenn sie keine ausreichenden präventiven Maßnahmen ergreift und ihre Kunden vor solchen Attacken nicht entsprechend schützt. Insgesamt stärkt die PSD3 damit den Verbraucherschutz und bekämpft Betrugsmaschen.
firmenbild.com: Herr de Araujo Kurth, vielen Dank für das Gespräch und Ihre Einblicke. Ihre Ausführungen zeigen, wie wichtig es ist, Phishing nicht nur technisch, sondern auch rechtlich zu verstehen und frühzeitig richtig zu handeln.
FirmenBILD Redaktion
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