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Die besten Anwälte für negative Google-Bewertungen: Diese Kanzleien helfen bei der Entfernung

  • Unternehmenslandschaft
  • Vor 3 Monaten veröffentlicht

Eine einzelne negative Google-Bewertung kann ausreichen, um den Ruf eines Unternehmens empfindlich zu stören und potenzielle Kunden abzuschrecken. Ob ungerechtfertigte Kritik, eine unwahre Tatsachenbehauptung oder ein Verstoß gegen die Richtlinien von Google – glücklicherweise müssen Sie solche rufschädigenden Einträge nicht einfach hinnehmen.

Inhaltsverzeichnis

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Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien haben sich darauf fokussiert, Unternehmen bei der Löschung unzulässiger Bewertungen zu unterstützen.

Doch welcher Anbieter ist der richtige für Ihr Anliegen? In diesem Artikel stellen wir Ihnen eine Auswahl der besten Anwälte für die Löschung negativer Google-Bewertungen vor und geben Ihnen in einem umfassenden Ratgeber-Teil Antworten auf die wichtigsten Fragen.

JURAPORT.SH mit ihrem Angebot Die Bewertungslöscher: Spezialisierte Fachanwälte für Ihren Reputationsschutz

Eine besonders empfehlenswerte Option im Markt für Reputationsschutz ist die Kanzlei JURAPORT.SH hinter der Marke Die Bewertungslöscher. Was diesen Anbieter hervorhebt, ist die konsequente Positionierung als hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei für IT-Recht. Hier agiert keine Agentur, sondern ein Team von Rechtsanwälten, das sich auf die Entfernung negativer Bewertungen konzentriert. Dieser Fokus ermöglicht eine tiefe, praxiserprobte Kenntnis der internen Prozesse von Google und anderen Plattformen. Die juristische Auseinandersetzung erfolgt, gestützt auf fundierte Prozesserfahrung und die Kompetenz, die nur eine echte Anwaltskanzlei bieten kann. Die gesamte Dienstleistung wird dabei „Made in Germany“ erbracht, was für viele Unternehmen ein wichtiges Qualitätsmerkmal darstellt.

Die Kanzlei verbindet diese juristische Seriosität mit der Effizienz eines modernen Online-Angebots. Eine kostenlose Ersteinschätzung und transparente Festpreise schaffen Klarheit und senken die Hemmschwelle für die Beauftragung. Dieser Ansatz macht professionellen Rechtsschutz zugänglich und kalkulierbar.

  • Fachanwaltskanzlei für IT-Recht: Der entscheidende Vorteil liegt in der juristischen Qualifikation. Der Kanzleiinhaber Philipp Gabrys ist Fachanwalt für IT-Recht, ein geschützter Titel, der eine besondere theoretische und praktische Erfahrung nachweist. Dies garantiert höchste rechtliche Kompetenz bei der Prüfung und Argumentation zur  Löschung von Google-Bewertungen durch den Anwalt.
  • Transparente Festpreis-Modelle: Die Kanzlei bietet die anwaltliche Prüfung und die Beantragung der Löschung ab 99€ pro Bewertung an, sofern acht oder mehr Bewertungen gleichzeitig beauftragt werden. 
  • Vollständige Abwicklung mit Rechtsschutzversicherungen: Ein herausragender Service ist die Übernahme der gesamten Kommunikation und Abrechnung mit der gewerblichen Rechtsschutzversicherung des Mandanten. Der Aufwand für Sie als Unternehmer wird dadurch auf ein Minimum reduziert.
  • Digitale Prozesse und persönlicher Service: Nach der Beauftragung erhalten Mandanten einen persönlichen Tracking-Link, über den sie den Fortschritt ihres Falles jederzeit online nachverfolgen können. Gleichzeitig steht ein fester Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung.
  • Offizieller Partner des Immobilienverbandes Deutschland (IVD): Als einziger Anbieter in diesem Bereich ist die Kanzlei offizieller Partner des IVD, was ihre Expertise und das Vertrauen innerhalb der Immobilienbranche unterstreicht.

Mueller.legal

Die Kanzlei Mueller.legal aus Würzburg hat sich ebenfalls auf das IT-Recht und den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Ein klarer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Schutz der Unternehmensreputation im Internet. Dazu gehört die Verteidigung gegen negative Bewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda oder Kununu. Die Kanzlei tritt mit dem Anspruch auf, schnell, digital und unkompliziert zu agieren, und bietet ebenfalls eine kostenlose Ersteinschätzung an, um die Erfolgsaussichten einer Löschung zu prüfen.

Der Ansatz von Mueller.legal ist es, für Mandanten eine klare und verständliche juristische Unterstützung zu gewährleisten. Die Kommunikation erfolgt modern und direkt, was den Prozess für Unternehmen vereinfacht, die juristische Hilfe im digitalen Raum benötigen.

  • Spezialisierung auf IT-Recht und Reputationsschutz: Die Kanzlei bündelt ihre Expertise gezielt in den Rechtsgebieten, die für Online-Bewertungen relevant sind.
  • Kostenlose Erstberatung: Interessenten haben die Möglichkeit, ihren Fall unverbindlich prüfen zu lassen, bevor Kosten entstehen.
  • Digitale Kanzleistruktur: Die Abwicklung der Mandate erfolgt weitgehend digital, was eine effiziente und ortsunabhängige Zusammenarbeit ermöglicht.

ROSE & PARTNER

ROSE & PARTNER ist eine bundesweit tätige Wirtschaftsrechtskanzlei mit Standorten in mehreren deutschen Großstädten. Obwohl ihr Leistungsspektrum deutlich breiter ist als das von reinen Reputationsschutz-Spezialisten, verfügt die Kanzlei über eine hochspezialisierte Abteilung für Medien-, Presse- und Äußerungsrecht. Dieses Team aus Fachanwälten betreut Unternehmen und Einzelpersonen beim Vorgehen gegen rufschädigende Inhalte, wozu selbstverständlich auch Google-Bewertungen zählen. Ihre Stärke liegt in der umfassenden wirtschaftsrechtlichen Perspektive und der Erfahrung aus komplexen medienrechtlichen Auseinandersetzungen.

Die Beauftragung von ROSE & PARTNER kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine negative Bewertung Teil einer größeren, möglicherweise systematischen Kampagne ist oder wenn weitere rechtliche Schritte wie Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen im Raum stehen.

  • Hochspezialisierte Abteilung für Medien- und Presserecht: Die Mandanten profitieren von der tiefen Expertise in einem Rechtsgebiet, das die Grundlage für die Löschung von Bewertungen bildet.
  • Erfahrung mit komplexen Fällen: Die Kanzlei hat Erfahrung mit Fällen, die über die einfache Löschung einer einzelnen Bewertung hinausgehen.
  • Bundesweite Präsenz: Mehrere Standorte in Deutschland ermöglichen bei Bedarf auch eine persönliche Beratung vor Ort.
  • Umfassende Rechtsberatung: Mandanten können bei Bedarf auf das gesamte Spektrum einer großen Wirtschaftsrechtskanzlei zurückgreifen.

IT-ADVO

Die Kanzlei IT-ADVO aus Hannover ist, wie der Name bereits andeutet, eine reine IT-Rechtskanzlei. Sie hat sich auf die rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung für Unternehmen spezialisiert. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist der Schutz des guten Rufs im Internet, was die Löschung von unberechtigten Google-Bewertungen einschließt. Die Kanzlei wirbt mit einer pragmatischen und lösungsorientierten Herangehensweise und bietet ebenfalls eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten an.

IT-ADVO positioniert sich als direkter Ansprechpartner für Unternehmen, die schnell und kompetent auf Rechtsverstöße im Internet reagieren müssen. Ihre Fokussierung auf das IT-Recht stellt sicher, dass die Argumentation gegenüber Google auf einer soliden juristischen Basis steht.

  • Klare Fokussierung auf IT-Recht: Die Kanzlei konzentriert ihre Ressourcen und ihr Wissen vollständig auf die digitalen Rechtsgebiete.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Unternehmen können ihren Fall zunächst ohne Kostenrisiko bewerten lassen.
  • Transparente Kommunikation: Die Kanzlei legt Wert darauf, die rechtlichen Möglichkeiten und die damit verbundenen Schritte verständlich zu erklären.
  • Praxisorientierter Ansatz: IT-ADVO zielt darauf ab, für ihre Mandanten schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.

Wichtige Fragen rund um die Löschung von Google-Bewertungen

Um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben, beantworten wir hier die häufigsten und wichtigsten Fragen, die sich Unternehmer im Zusammenhang mit negativen Google-Bewertungen stellen.

Wann ist eine Google-Bewertung rechtlich unzulässig und löschbar?

Nicht jede negative Bewertung kann gelöscht werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Eine Löschung ist jedoch in der Regel möglich, wenn die Bewertung gegen die Richtlinien von Google oder gegen geltendes deutsches Recht verstößt.

Die häufigsten Gründe für eine erfolgreiche Löschung sind:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: Wenn ein Bewerter nachweislich falsche Fakten über Ihr Unternehmen verbreitet (z.B. „Das bestellte Produkt kam nie an“, obwohl es nachweislich zugestellt wurde).
  • Schmähkritik: Eine Äußerung, bei der nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern die persönliche Herabwürdigung im Vordergrund steht (z.B. reine Beleidigungen).
  • Verstoß gegen Google-Richtlinien: Google hat eigene, detaillierte Inhaltsrichtlinien. Verstöße sind zum Beispiel Interessenkonflikte (Bewertung durch einen Ex-Mitarbeiter), das Posten von nicht themenbezogenen Inhalten (Off-Topic), Hassrede oder Identitätsdiebstahl.
  • Bewertungen ohne Kundenkontakt: Eine Bewertung von einer Person, die nachweislich nie Kunde bei Ihnen war, entbehrt jeder Grundlage und kann angefochten werden.
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Die namentliche Nennung von Mitarbeitern in negativer Weise kann deren Persönlichkeitsrechte verletzen und eine Löschung rechtfertigen.

Der Ablauf: Wie funktioniert die Löschung durch einen Anwalt?

Obwohl die Prozesse im Detail variieren, ist der grundsätzliche Ablauf bei den meisten spezialisierten Kanzleien ähnlich:

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Sie reichen die betreffende Bewertung zur Prüfung ein. Ein Experte oder Anwalt prüft die Erfolgsaussichten anhand der oben genannten Kriterien.
  2. Beauftragung: Wenn die Chancen gut stehen, beauftragen Sie die Kanzlei, oft zu einem Festpreis. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt die Kanzlei die Deckungsanfrage.
  3. Anwaltliches Schreiben an Google: Die Kanzlei verfasst ein detailliertes juristisches Schreiben („Notice-and-Takedown-Letter“) an die Rechtsabteilung von Google. Darin wird der Sachverhalt dargelegt und rechtlich begründet, warum die Bewertung unzulässig ist.
  4. Prüfung durch Google: Google ist gesetzlich verpflichtet, solchen substantiierten Beschwerden nachzugehen. In der Regel wird der Verfasser der Bewertung zur Stellungnahme aufgefordert.
  5. Entscheidung und Löschung: Reagiert der Verfasser nicht oder kann er die Vorwürfe nicht entkräften, wird die Bewertung in den meisten Fällen von Google entfernt.

Kann ich eine negative Bewertung auch selbst bei Google melden?

Ja, Sie können jede Bewertung selbst über Ihr Google Business Profile „als unangemessen melden“. 

Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Anwalts?

Die Kosten variieren. Einige Kanzleien rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, was schnell mehrere Hundert Euro kosten kann. Die hier vorgestellten, spezialisierten Anbieter haben jedoch oft transparente Festpreis-Modelle etabliert. Bei „Die Bewertungslöscher“ liegt dieser Preis beispielsweise bei 99 € pro Bewertung, insofern die Überprüfung von mindestens acht Bewertungen in Auftrag gegeben wird. Wichtig: Wenn Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in vielen Fällen die gesamten Kosten.

Wie lange dauert der Löschprozess?

Die Dauer des Prozesses hängt hauptsächlich von der Reaktionszeit von Google ab. Nach Einreichung des anwaltlichen Schreibens muss man in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis sechs Wochen rechnen. In manchen Fällen kann es schneller gehen, in komplexeren Fällen aber auch länger dauern. Seriöse Anbieter geben hierzu realistische Einschätzungen und halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Fazit

Negative Google-Bewertungen sind ein ernstzunehmendes Geschäftsrisiko, dem Sie jedoch nicht machtlos gegenüberstehen. Die Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist der effektivste Weg, um gegen unzulässige und rufschädigende Einträge vorzugehen. Anbieter wie Die Bewertungslöscher zeigen, wie die Kombination aus fachanwaltlicher Expertise, transparenten Preisen und digitalen Prozessen einen schnellen und rechtssicheren Schutz der Online-Reputation ermöglicht. Ein Vergleich der verschiedenen Kanzleien lohnt sich, um den passenden juristischen Partner für die Verteidigung Ihres guten Rufs zu finden.

FirmenBILD Redaktion

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